Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) der Energielösungen Deutschland GmbH (Stand 02.01.2025)
Sofern der Kunde einen Kaufvertrag unterzeichnet hat, der vorbehaltlich der Genehmigung einer Finanzierung abgeschlossen wurde, und sich der Kunde nachträglich entscheidet, den Kaufvertrag nicht zu vollziehen, weil keine Finanzierung gewährt wurde, ist der Kunde verpflichtet, nachzuweisen, dass die Finanzierung tatsächlich abgelehnt wurde. Sollte der Kunde trotz Möglichkeit einer Finanzierung durch die Energielösungen Deutschland GmbH (ELD) oder einer anderen Institution vom Vertrag zurücktreten, ist er verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Diese Bearbeitungsgebühr dient zur Deckung der entstandenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vertragserstellung, dem Aufwand für die Finanzierungsvermittlung und der Rückabwicklung.
Beispiel: Liegt der monatliche Stromabschlag des Kunden bei 500 € und würde der Kunde durch die Nutzung der Photovoltaikanlage monatlich 200 € an Stromkosten einsparen, so zahlt die Energielösungen Deutschland GmbH dem Kunden 200 € als Entschädigung. Dies gilt, wenn die Anlage nicht innerhalb von 8 Wochen nach Auftragsbestätigung durch die Energielösungen Deutschland GmbH betriebsbereit angeschlossen ist, sondern erst nach 12 Wochen.
Für jeden weiteren Monat des Verzugs wird der Wert gemäß dem PV-SOL-Bericht als Grundlage für die Entschädigung herangezogen.