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    Rechtliche Angaben

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Energielösungen Deutschland GmbH · Stand: 24. August 2026

    Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffserläuterungen

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und andere Leistungen zwischen der Energielösungen Deutschland GmbH (nachfolgend „ELD GmbH“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

    (2) Die AGB gelten für den Verkauf, die Planung, Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Erweiterung, Änderung und sonstigen Leistungen, insbesondere im Bereich:

    • Photovoltaikanlagen
    • Batteriespeichersysteme
    • Wechselrichter
    • Wallboxen und Ladeinfrastruktur
    • Wärmepumpensysteme
    • Energiemanagementsysteme
    • sonstige energietechnische Anlagen
    • kombinierte Systeme aus einer oder mehreren der vorstehenden Komponenten

    (3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch die Parteien in Textform, in dem Vertrag, in dem Angebot, in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugestimmt sowie in Textform beigefügt.

    (4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben grundsätzlich Vorrang vor diesen AGB. Die individuelle Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien, in dem Vertrag, in dem Angebot oder in der Auftragsbestätigung in Textform ausdrücklich getroffen wurde.

    Eine abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingung sowie eine individuelle Vereinbarung ist unwirksam, wenn diese beispielsweise in Schriftform, also handschriftlich in dem Vertrag, in dem Angebot oder in der Auftragsbestätigung oder auch per E-Mail durch die Parteien getroffen werden.

    (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vom Kunden vor oder nach Vertragsschluss der ELD GmbH gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mangelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

    (6) Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Fernabsatzverträge und – soweit im Einzelfall einschlägig – Verbraucherbauverträge gelten ergänzend die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen und Widerrufsunterlagen in Textform, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.

    (7) Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für alle künftigen Verträge oder Leistungen von Produkten mit demselben Kunden, ohne dass die ELD GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform bekanntgegeben und gelten als genehmigt, wenn er der Änderung nicht in Textform widerspricht. Über diese Folge wird der Kunde bei Bekanntgabe der Änderungen informiert. Der Kunde muss diesen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform widersprechen.

    (8) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Regelungen, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

    § 2 Vertragsschluss

    (1) Angebote der ELD GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

    (2) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.

    (3) Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung durch die ELD GmbH in Textform oder tatsächlichem Beginn der Vertragsausführung durch die ELD GmbH selbst oder einer durch ihr beauftragten Nachunternehmer oder einem zu diesem Zwecke durch die ELD GmbH oder einem ihrer Nachunternehmer beauftragten Dritten zustande.

    § 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsart

    (1) Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Vertrag, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung in Textform ausdrücklich aufgeführten Leistungen.

    Handschriftliche, mündliche, elektronisch übermittelte und andere Ergänzungen, Erweiterungen oder Änderungen des in Textform getroffenen Vertragsgegenstandes werden nicht Bestandteil.

    (2) Die ELD GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Nachunternehmer oder Dritte ausführen zu lassen. Einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf es hierzu nicht.

    (3) Die ELD GmbH, ein ihrer Nachunternehmer oder beauftragter Dritter sind berechtigt die vollständige Leistung in Teilleistungen zu erbringen. Insbesondere die Lieferung der Ware vor dem Installationstermin vorzunehmen, Vorbereitungsarbeiten oder teilweise Montage- oder Installationsarbeiten vorzunehmen. Widerspricht der Kunde diesen Teilleistungen, so kommt er in Annahmeverzug.

    (4) Liefertermine werden dem Kunden telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt. Die ELD GmbH unterrichtet dabei den Kunden rechtzeitig über den Termin. Jedoch kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Termine kurzfristig bekannt werden. Insbesondere mitgeteilte Termine von Dritten wie dem Netzbetreiber oder Lieferanten. Einer Terminbestätigungen durch den Kunden in Schrift- oder Textform bedarf es für die Gültigkeit des Termines und für die Pflicht zur Wahrnehmung des Termines durch den Kunden nicht. Auch ohne Bestätigung gerät dieser in Annahmeverzug, wenn er den Termin nicht wahrnimmt.

    (5) Wünscht der Kunde einen späteren Liefer- oder Installationstermin oder verschiebt er den Liefer- und Installationstermin, ist die ELD GmbH berechtigt eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich der Preis der Produkte aufgrund der zeitlichen Verschiebung verändert hat.

    (6) Werden Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich, werden diese dem Kunden angeboten, es sei denn, es sind sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich. Können diese Leistungen nicht durch die ELD GmbH oder durch eine ihrer Nachunternehmer oder zur Vertragserfüllung beauftragten Dritten ausgeführt werden oder stimmt der Kunde dem zur Vornahme dieser erforderlich gewordenen Leistungen nicht zu, so ist der Kunde verpflichtet diese erforderlichen Arbeiten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, damit die ELD GmbH ihre Pflicht zum vereinbarten Leistungsumfang erfüllen kann.

    (7) Angaben, Unterlagen, Fotos, Maße, Pläne und Beschreibungen des Kunden werden Vertragsgrundlage, soweit diese bei Auftragsbestätigung oder Angebotsannahme erkennbar darauf durch die ELD GmbH aufgebaut wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben vollständig und richtig zu machen.

    (8) Zeichnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Simulationen, Kalkulationen oder Prognosen sind unverbindlich dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und stellen keine garantierten Leistungs- oder Wirtschaftlichkeitszusagen, Beschaffenheitsvereinbarungen, Beschaffenheitsgarantien, Beschaffenheitszusagen oder sonstige Garantien oder Zusagen dar.

    (9) Die in § 4 (3) dieser AGB aufgeführten Angaben, Berechnungen, Werte oder sonstige Angaben, Berechnungen und Werte basieren auf Annahmen sowie Kundenauskünfte hinsichtlich:

    • Wetterbedingungen, Verschattungen, Eigenverbrauch, Strompreisentwicklung, Einspeisevergütung, regulatorischen Rahmenbedingungen, Verbrauchsverhalten, Idealverhältnisse unter Laborbedingungen

    und können infolge von Schwankungen relevanter, oben genannter Faktoren unter oder über den tatsächlichen Werten liegen.

    (10) Aufgrund des gesamten Vorgenannten übernimmt die ELD GmbH keine Haftung für Abweichungen, insbesondere den realen Energieertrag, wirtschaftlichen Ertrag oder anderes, der durch verschiedene äußere und materialbedingte Umstände abweichen kann.

    § 4 Komponentenwahl und technische Gleichwertigkeit

    (1) Die ELD GmbH ist berechtigt, technisch gleichwertige oder höherwertige Komponenten des gleichen oder anderen Herstellers einzusetzen, sofern Qualität, Sicherheit, Funktion und technische Leistungsfähigkeit mindestens gleichwertig sind.

    (2) Ein Anspruch auf Lieferung bestimmter Hersteller oder Modellreihen besteht ausschließlich dann, wenn diese ausdrücklich vertraglich in Textform zugesichert wurden. Der Anspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn der ELD GmbH aus technischen oder beschaffungsbedingten Gründen die Erfüllung der vertraglichen Pflicht sowohl vorübergehend als auch endgültig nicht möglich ist. In diesem Fall gilt § 4 (1) dieser AGB entsprechend. Die ELD GmbH hat den Kunden in diesem Fall darüber in Kenntnis zu setzen. Ist der ELD GmbH aus technischen oder beschaffungsbedingten Gründen die Lieferung der vertraglich zugesicherten Produkte eines bestimmten Herstellers vorübergehend oder endgültig nicht möglich, so führt dies nicht dazu, dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder Erstattungsansprüche oder andere Ansprüche hieraus geltend machen darf, da die ELD GmbH weiterhin zur Leistung entsprechend § 4 (1) dieser AGB verpflichtet ist.

    (3) Produktionsbedingte Leistungsabweichungen von Solarmodulen von bis zu ±5 Watt pro Modul gegenüber der angegebenen Nennleistung gelten als branchenüblich und stellen keinen Sachmangel dar.

    (4) Minderleistungen innerhalb dieser branchenüblichen Fertigungstoleranz berechtigen nicht zu:

    • Kaufpreisminderung
    • Rücktritt vom Vertrag
    • Schadensersatzforderungen
    • Erstattungsansprüchen

    § 5 Preise und Zahlungsbedingungen

    (1) Es gelten ausschließlich die im Vertrag, in der Auftragsbestätigung, in der Angebotsannahme vereinbarten Preise.

    (2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt keine Anzahlung.

    (3) Die vollständige Zahlung ist mit Eintritt der Betriebsfertigkeit gemäß § 22 dieser AGB sofort fällig.

    (4) Die Zahlung auf offene Forderungen dürfen vom Kunden nicht aufgrund ausstehender Netzbetreiberprozesse, Zählerwechsel, behördlicher Bearbeitungen oder anderer Gründe, die nicht im Einflussbereich der ELD GmbH liegen, ganz oder teilweise zurückgehalten, verweigert oder gemindert werden, sofern die Anlage betriebsfertig ist. Die Zahlung darf auch dann nicht ganz oder teilweise zurückgehalten, verweigert oder gemindert werden, wenn Mängel, Begleitmängel oder sonstige Gründe vorliegen, die die Betriebsfertigkeit nicht betreffen oder nicht im Einflussbereich der ELD GmbH, einer ihrer Nachunternehmer oder eines beauftragten Dritten liegen.

    (5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

    § 6 Ausführungsfristen

    (1) Die voraussichtliche Betriebsfertigkeit erfolgt grundsätzlich innerhalb von 12 Wochen nach vollständiger Projektfreigabe durch die ELD GmbH, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

    (2) Wärmepumpen, Wärmepumpenanlagen sowie -systeme oder andere Anlagen und Produkte, die mit dem Betrieb einer beauftragten Wärmepumpe in Verbindung stehen, sind von der Regelung des § 6 und § 7 dieser AGB sowie anderen Regelungen dieser AGB zu Ausführungsfristen und Ähnlichem ausgenommen.

    (3) Die Frist beginnt erst, wenn sämtliche für die Durchführung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere:

    • technische Prüfung
    • vollständige Kundendokumentation
    • Netzbetreiberinformationen
    • behördliche Genehmigungen
    • Baustellenfreigabe

    (4) Die Frist verlängert sich automatisch bei Umständen außerhalb des Einflussbereichs der ELD GmbH, einer ihrer Nachunternehmer, beauftragten Dritten oder anderen Dritten. Insbesondere wenn hersteller- oder lieferantenseits die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden können, der Kunde Termine nicht wahrnehmen kann oder nicht wahrnimmt, im Rahmen der Ausführungsarbeiten sich Umstände oder Hindernisse ergeben, die die Fertigstellung vorübergehend oder endgültig unmöglich machen oder sich ein erforderlicher Zählerwechsel durch den Netzbetreiber nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt.

    (5) Bei der Fristangabe von 12 Wochen handelt es sich weder um eine Beschaffenheitsvereinbarung noch um eine Garantieübernahme oder eine andere Garantie oder Zusage durch die ELD GmbH.

    (6) Das Verstreichen der Frist führt nur in den Fällen zur Haftung der ELD GmbH, wenn diese schuldhaft verursacht wurde, hierzu gilt § 7 dieser AGB.

    § 7 Verzug und Entschädigung

    (1) Gerät die ELD GmbH schuldhaft in Verzug, kann der Kunde Ersatz des tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens aufgrund der unterbliebenen Stromerzeugung durch die PV-Anlage verlangen.

    (2) Grundlage der Berechnung ist ausschließlich die dem Vertrag zugrunde liegende Wirtschaftlichkeitsberechnung und die prognostizierte wirtschaftliche Ersparnis durch das PV-System.

    (3) Die Entschädigung ist auf maximal 250,00 Euro pro angefangenem Verzugsmonat begrenzt.

    (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    § 8 Eigentumsvorbehalt

    (1) Sämtliche gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der ELD GmbH, des Verkäufers, Herstellers, Lieferanten oder Nachunternehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.

    (2) Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, Komponenten zu veräußern, sicherungsweise zu übereignen oder mit Rechten Dritter zu belasten.

    (3) Angebote, Kalkulationen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Planungsunterlagen und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum, soweit diese von der ELD GmbH, von einer ihrer Nachunternehmern oder beauftragten Dritten stammen. Der Kunde darf sie außerhalb von Genehmigungs-, Finanzierungs- oder Vertragserfüllungszwecken nicht ohne die Zustimmung der ELD GmbH, des Nachunternehmers oder des beauftragten Dritten an andere Dritte weitergeben oder vervielfältigen.

    § 9 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

    (1) Änderungen, Erweiterungen oder Reduzierungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung der ELD GmbH in Textform durch eine Auftragsänderung entsprechend der Auftragsbestätigung.

    (2) Hierdurch entstehende Mehrkosten für:

    • Material
    • Montage
    • Planung
    • Projektkoordination
    • Logistik

    werden gesondert berechnet.

    (3) Leistungsänderungen können Liefer- und Montagetermine entsprechend verschieben.

    (4) Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung von Änderungswünschen besteht nicht.

    § 10 Fördermittel

    (1) Aussagen zu Förderprogrammen, Förderhöhen, Förderfähigkeit, Bearbeitungszeiten oder Bewilligungschancen sind unverbindlich.

    (2) Wird im Rahmen der Energieberatung, durch einen externen Energieberater, die Beantragung oder Abwicklung von Fördermitteln als besondere Dienstleistung durch ELD GmbH beauftragt, ist hierfür eine gesonderte Vergütung zu entrichten. Der Kunde erteilt der ELD GmbH die hierfür erforderlichen Vollmachten zur Bestätigung zum Antrag für eine Förderung, zur Bestätigung nach Durchführung für eine Förderung, zur Beantragung von Fördermitteln, insbesondere bei BAFA und KfW sowie zur Kommunikation mit dem zuständigen Netzbetreiber. Die Einzelheiten der Vollmacht ergeben sich aus einem separaten Vollmachtsformular, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die ELD GmbH haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität der Kundendaten oder für Entscheidungen der Förderstellen.

    (3) Ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten, dass ein bestimmter Vertrag oder Vertragsteil von der Bewilligung einer konkret bezeichneten öffentlichen Förderung abhängt, kann der Kunde hinsichtlich des betroffenen Vertragsteils zurücktreten, wenn

    • a) der Förderantrag vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht gestellt wurde,
    • b) die Förderung endgültig und vollständig abgelehnt wird,
    • c) die Ablehnung nicht überwiegend aus Umständen in der Sphäre des Kunden resultiert und
    • d) der Kunde den Rücktritt innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der endgültigen Ablehnung in Textform erklärt und den Ablehnungsbescheid vorlegt.

    Auch im Falle eines Rücktritts nach den vorstehenden Absätzen bleibt die Vergütung für eine beauftragte Energieberatung geschuldet; sie wird unabhängig von der Bewilligung oder Ablehnung der beantragten Förderung in Rechnung gestellt.

    (4) Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Förderung lediglich geringer ausfällt als erwartet oder beantragt, später ausgezahlt wird oder wenn die Ablehnung auf fehlenden Unterlagen, unrichtigen Angaben, verspäteter Mitwirkung, nachträglichen Änderungswünschen oder einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf Wunsch des Kunden beruht.

    (5) Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf die ELD GmbH die verbindliche Beschaffung projektspezifischer Komponenten und die verbindliche Terminierung der Ausführung bis zur Förderentscheidung zurückstellen.

    (6) Wünscht der Kunde den Beginn der Ausführung vor Vorliegen der Förderentscheidung, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. § 10 (3) dieser AGB gilt nicht in diesem Falle. Die vereinbarte Vergütung ist durch den Kunden trotzdem geschuldet, auch wenn die Förderung geringer ausfällt, vollständig ausfällt oder sich zeitlich verschiebt.

    § 11 Gewährleistung, Garantien, Prognosen

    (1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

    (2) Der Kunde hat der ELD GmbH im Mangelfall Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit zu geben. Die Mangelanzeige unterliegt aus Beweisgründen der Text- sowie Schriftform.

    (3) Herstellergarantien werden ausschließlich, soweit sie bestehen, vom jeweiligen Hersteller gewährt. Inhalt und Umfang richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des Herstellers.

    (4) Außerhalb der Gewährleistungszeit hat sich der Kunde in einem Garantiefall, soweit eine herstellerseitige Garantie gewährt wurde, an diesen zu halten.

    (5) Ertrags-, Verbrauchs-, Autarkie-, Einspar-, Amortisations-, Lade-, Heizlast-, Jahresarbeitszahl-, COP- oder sonstige Wirtschaftlichkeits- und Leistungsprognosen oder -berechnungen oder Angaben beruhen auf Annahmen zu Gebäude, Nutzerverhalten, Witterung, Tarif- und Verbrauchsdaten sowie Angaben des Kunden und Dritter. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie oder Beschaffenheitsvereinbarung, keinen garantierten wirtschaftlichen Erfolg, keine garantierten Leistungs- oder Wirtschaftlichkeitszusage oder sonstige Garantie oder Zusage dar.

    Bei einer Abweichung wird kein Minderungsrecht, kein Rücktrittsrecht vom Vertrag, kein Schadensersatzanspruch oder sonstiger Erstattungsanspruch begründet.

    Hierbei gelten auch die § 3 (4), (5) sowie (6) dieser AGB.

    (6) Technisch übliche und für die Funktion unerhebliche Abweichungen in Farbe, Oberfläche, Abmessungen oder Leistungswerten innerhalb anerkannter technischer Toleranzen stellen keinen Mangel dar, solange Funktion, Sicherheit und vereinbarte Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt sind.

    § 12 Kündigung, Rücktritt und Beendigung des Vertrags

    (1) Die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt.

    (2) Die ELD GmbH ist berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen zu beendigen oder vom Vertrag oder vom betroffenen Vertragsteil zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss die Umsetzung am Installationsort objektiv technisch nicht möglich ist, wesentliche tatsächliche Umstände, insbesondere zu Dach, Gebäude, Statik, Leitungsführung, Bestandsinstallation, Heizungsverteilung, Stellfläche, Genehmigungslage oder Zugänglichkeit, erheblich von den der Planung zugrunde gelegten Annahmen abweichen, unvorhersehbare bauliche, technische oder rechtliche Hindernisse auftreten, die die Ausführung auch nach zumutbaren Anpassungsversuchen unmöglich oder unzumutbar machen, der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung die erforderlichen Mitwirkungsleistungen oder Voraussetzungen nicht schafft oder sich zeigt, dass die Installation mangels Tragfähigkeit des Daches oder aufgrund anderer tatsächlicher Gegebenheiten am Montageort nicht möglich ist.

    Etwaige weitergehende Ansprüche der ELD GmbH bleiben unberührt.

    (3) Vor Ausübung dieses Rechts werden durch die ELD GmbH, soweit zumutbar, alternative technische oder wirtschaftliche Lösungen geprüft.

    (4) Im Falle einer Beendigung nach § 12 (2) dieser AGB erstattet die ELD GmbH Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen. Bereits erbrachte, gesondert nutzbare Planungs-, Liefer- oder Installationsleistungen sowie abgenommene Teilleistungen sind nach Vertrag und Gesetz abzurechnen.

    (5) Beruht die Beendigung auf vom Kunden zu vertretenden unrichtigen Angaben oder fehlenden Mitwirkungshandlungen, bleiben die vertraglichen sowie gesetzlichen Vergütungs- und Schadensersatzansprüche unberührt.

    Die ELD GmbH ist in einem solchen Fall auch berechtigt dem Kunden bis zu 20% des Gesamtvertragspreises zu berechnen.

    (6) Widerruft der Kunde den Vertrag nach der gesetzlichen Widerrufsfrist und stimmt die ELD GmbH dem außergesetzlichen Widerruf zu, so kann die ELD GmbH dem Kunden bis zu 20% des Gesamtvertragspreises berechnen.

    (7) Heizlastberechnung

    Für die Projektierung einer Wärmepumpe bzw. eines Wärmepumpensystems bedarf es einer Heizlastberechnung durch die ELD GmbH. Hierzu gelten die Regelungen dieser AGB, insbesondere betreffend der Mitwirkungspflichten des Kunden. Ergibt die Heizlastberechnung, dass der Kunde weitere Investitionen aufbringen sollte, um den Effekt einer Wärmepumpe oder eines Wärmepumpensystems zu erzielen, so kann der Kunde außerordentlich vom Kaufvertrag einer Wärmepumpe zurücktreten. Stellt sich durch die Heizlastberechnung heraus, dass die ursprünglich avisierte Anlage in der ursprünglich projektierten Art und Weise umsetzen lässt und bedarf es keiner weiteren Investitionen für den Kunden und tritt der Kunde vom Kaufvertrag einer Wärmepumpe oder eines Wärmepumpensystems zurück, so haftet er neben den restlichen Regelungen dieser AGB insbesondere auf die Übernahme der Kosten für die Vornahme der Heizlastberechnung durch die ELD GmbH. Diese beläuft sich zum Stand dieser AGB auf 699,00 EUR netto und 831,81 EUR brutto.

    § 13 Haftung

    (1) Die ELD GmbH haftet uneingeschränkt bei:

    • Vorsatz
    • grober Fahrlässigkeit
    • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

    (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die ELD GmbH ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

    (3) Eine Haftung für entgangene Einspeiseerlöse, erwartete Wirtschaftlichkeit oder prognostizierte Energieerträge wird entsprechend § 11 dieser AGB ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    (4) Sind Schäden ganz oder teilweise auf verschwiegene Vorschäden, verdeckte Leitungen, mangelnde Tragfähigkeit, schadstoffbelastete Baustoffe, nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Bestandsanlagen oder unzureichend gesicherte Gegenstände im Arbeitsbereich zurückzuführen, gelten die gesetzlichen Regeln einschließlich Mitverschulden.

    § 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

    (1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Beginn der Widerrufsfrist ist Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dieses ist der Zeitpunkt, an dem die Auftragsbestätigung erfolgt.

    (2) Beginnt die Leistungsausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist, hat der Kunde im Widerrufsfall bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.

    (3) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen stellen wir dem Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen, die einschlägige Widerrufsbelehrung und die Vertragsbestätigung, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Textform zur Verfügung.

    (4) Liegt im Einzelfall ein Verbraucherbauvertrag vor, stellen wir dem Kunden zusätzlich die gesetzlich erforderliche Baubeschreibung und die besondere Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung.

    § 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

    (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    (2) Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

    § 16 Schlussbestimmungen

    (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung/en unberührt.

    (2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

    (3) Die ELD GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

    Teil B – Mitwirkungspflichten des Kunden, Technische Montagebedingungen

    § 16 Mitwirkungspflichten des Kunden

    (1) Der Kunde gewährt der ELD GmbH, eines ihrer Nachunternehmer oder beauftragter Dritter den erforderlichen Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsbereich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitsbereiche am vereinbarten Liefer- und Montagetermin frei zugänglich sind.

    Hierzu gehören insbesondere:

    • freie Dachzugänge
    • freie Zufahrtswege
    • ungehinderte Materialanlieferung
    • Zugang zu Technikräumen
    • Zugang zu Zählerschränken
    • ausreichende Arbeitsflächen

    (2) Der Kunde stellt, soweit für die Ausführung erforderlich, Baustrom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde stellt außerdem eine funktionsfähige Internetverbindung oder entsprechende Zugangsmöglichkeiten bereit.

    (3) Der Kunde sorgt dafür, dass zum vereinbarten Ausführungsbeginn alle technischen, baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die vertragsgemäße Leistung vorliegen. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Zustimmungen Dritter, freie Aufstell- und Montageflächen, abgeschlossene bauseitige Vorarbeiten und eine für die vertragsgegenständliche Leistung geeignete Bestandsinstallation.

    (4) Der Kunde schützt lose, empfindliche oder gefährdete Gegenstände im Arbeitsbereich vor Beginn der Arbeiten selbst.

    (5) Verletzen vom Kunden zu vertretende Mitwirkungspflichten die Ausführung, verlängern sich vereinbarte Fristen. Vom Kunden verursachte Mehrkosten sind zu erstatten.

    (6) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten in einer Art und Weise, die die Leistungserfüllung durch die ELD GmbH, eines ihrer Nachunternehmer oder eines beauftragten Dritten vorübergehend oder endgültig erschwert oder unmöglich macht (z.B. aufgrund veralteter Bestandsinstallation), so ist die ELD GmbH, ein ihrer Nachunternehmer oder ein beauftragter Dritter berechtigt die Arbeiten auszusetzen solange der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht auch nach Hinweis durch die ELD GmbH nicht nach, so ist die ELD GmbH berechtigt vom Vertrag zurücktreten oder diesen zu kündigen, wenn die ELD GmbH den Kunden hierauf hingewiesen hat. Leistungen, die bereits erbracht wurden, sind nach dem Vertrag, ggf. nach dem Gesetz abzurechnen, wenn der Vertrag hierzu keine Regelung enthält. Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden, die über die erbrachten Leistungen der ELD GmbH hinausgehen, sind zurückzugewähren.

    § 17 Allgemeine technische sowie tatsächliche Voraussetzungen

    (1) Voraussetzung für die Durchführung sämtlicher Liefer-, Montage-, Installations- und Inbetriebnahmearbeiten ist, dass die baulichen, technischen, statischen und rechtlichen Voraussetzungen am Installationsort ordnungsgemäß vorliegen.

    (2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm bekannten Informationen über die baulichen Gegebenheiten vollständig und wahrheitsgemäß vor Vertragsabschluss mitzuteilen.

    (3) Stellt sich während der Projektumsetzung heraus, dass wesentliche technische oder rechtliche Voraussetzungen entgegen den Angaben des Kunden nicht gegeben sind, ist die ELD GmbH, ein ihrer Nachunternehmer oder ein beauftragter Dritter berechtigt, die Arbeiten auszusetzen bis der Kunde sicherstellt, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Werden die Voraussetzungen vom Kunden auch nach Hinweis durch die ELD GmbH nicht sichergestellt, so darf die ELD GmbH den Vertrag außerordentlich anpassen, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen kündigen. Leistungen, die bereits erbracht wurden, sind nach dem Vertrag, ggfs. nach dem Gesetz abzurechnen, wenn der Vertrag hierzu keine Regelung enthält. Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden, die über die erbrachten Leistungen der ELD GmbH hinausgehen, sind zurückzugewähren.

    § 18 Dachzustand, Statik und bauliche Voraussetzungen

    (1) Der Kunde bestätigt bei Vertragsabschluss, dass Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl und vorhandene Dacheindeckung grundsätzlich für die Installation der vereinbarten Anlage geeignet sind.

    (2) Die ELD GmbH führt keine umfassende baustatische Gesamtprüfung des Gebäudes durch, sofern diese nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung in Textform vereinbart wurde.

    (3) Stellt sich während der Montage heraus, dass das Dach, der Dachstuhl oder sonstige tragende Gebäudeteile nicht geeignet sind oder gegen technische Normen verstoßen, kann die ELD GmbH, ein ihrer Nachunternehmer oder ein beauftragter Dritter die Arbeiten sofort unterbrechen.

    (4) Entstehende Zusatzarbeiten, notwendige Anpassungen oder hierdurch entstehende Verzögerungen werden gesondert berechnet.

    (5) Werden die Voraussetzungen vom Kunden auch nach Hinweis durch die ELD GmbH nicht sichergestellt, so darf die ELD GmbH den Vertrag außerordentlich anpassen, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen kündigen. Leistungen, die bereits erbracht wurden, sind nach dem Vertrag, ggfs. nach dem Gesetz abzurechnen, wenn der Vertrag hierzu keine Regelung enthält. Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden, die über die erbrachten Leistungen der ELD GmbH hinausgehen, sind zurückzugewähren.

    § 19 Asbesthaltige Baustoffe und Mitteilungspflicht

    (1) Der Kunde ist verpflichtet, der ELD GmbH vor Vertragsabschluss sämtliche ihm bekannten schadstoffhaltigen Baustoffe, insbesondere asbesthaltige Dachplatten oder sonstige asbesthaltige Bauteile, unaufgefordert mitzuteilen.

    (2) Werden asbesthaltige Baustoffe beispielsweise vor, während oder nach der Materialanlieferung oder Montage festgestellt und hat der Kunde seine Mitteilungspflicht verletzt, ist die ELD GmbH, ein ihrer Nachunternehmer oder ein beauftragter Dritter berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen.

    (3) In diesem Fall hat der Kunde sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

    (4) Hierfür wird eine pauschale Schadensentschädigung in Höhe von 2.000,00 Euro fällig

    (5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    (6) Die ELD GmbH bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden bzw. Aufwand nachzuweisen.

    (7) Insbesondere besteht für die ELD GmbH ein außerordentliches Rücktrittsrecht, wenn die Asbestbelastung eine Aufnahme oder Fortführung der Installations- sowie Lieferarbeiten nach eigener Einschätzung vorübergehend oder dauerhaft erschwert oder unmöglich macht. Insbesondere, wenn mit gesundheitlichen, haftungsrechtlichen oder anderen gravierenden Folgen zu rechnen ist.

    § 20 Gerüststellung und Fremdgewerke

    (1) Wird ein Gerüst durch ein Fremdunternehmen gestellt oder koordiniert, haftet die ELD GmbH, ein ihrer Nachunternehmer oder ein beauftragter Dritter nicht für Verzögerungen, die aus verspäteter Bereitstellung, Fehlkoordination oder mangelhafter Ausführung des Gerüstbaus entstehen.

    (2) Dem Kunden entstehen hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz, Erstattung oder Entschädigung gegenüber der ELD GmbH, ein ihrer Nachunternehmer oder einem beauftragten Dritten.

    (3) Verzögerungen durch andere vom Kunden beauftragte Gewerke verlängern sämtliche Projektfristen entsprechend.

    (4) Entstehen der ELD GmbH, eines ihrer Nachunternehmen oder beauftragten Dritten hierdurch zusätzliche Personal-, Warte- oder Anfahrtskosten, können diese gesondert berechnet werden.

    § 21 Wetterbedingte Montageverschiebungen

    (1) Dachmontagen dürfen ausschließlich unter sicheren Arbeitsbedingungen erfolgen.

    (2) Die ELD GmbH, ein ihrer Nachunternehmer oder beauftragter Dritter ist berechtigt, Montagearbeiten bei ungeeigneten Witterungsbedingungen zu verschieben. Aufgrund des Eigenschutzes steht die Entscheidung im Ermessen des ausführenden Unternehmens.

    (3) Als ungeeignete Witterungsbedingungen gelten insbesondere:

    • Sturm
    • Starkregen
    • Eisbildung
    • Schnee
    • extreme Hitze
    • behördliche Sicherheitswarnungen
    • sonstige Umstände, die ein sicheres Arbeiten unmöglich machen

    (4) Hierdurch verschieben sich vereinbarte Termine automatisch.

    (5) Dem Kunden entstehen hieraus keine Ersatzansprüche, außer beispielsweise bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit.

    § 21 Netzbetreiber, Behörden und externe Verzögerungen

    (1) Verzögerungen, die durch Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Behörden oder sonstige externe Dritte verursacht werden, liegen außerhalb des Einflussbereichs der ELD GmbH.

    (2) Hierdurch verlängern sich sämtliche Fristen automatisch.

    (3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerungen Externer wie unter § 21 (1) dieser AGB sind ausgeschlossen, außer beispielsweise bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    § 22 Betriebsfertigkeit, Abnahme und Zahlungsfälligkeit

    (1) Eine Anlage gilt als betriebsfertig, sobald sie technisch in der Lage ist, elektrischen Strom zu erzeugen.

    (2) Betriebsfertigkeit ist ausdrücklich unabhängig von insbesondere: noch ausstehenden Maßnahmen Dritter wie beispielsweise dem Austausch eines Stromzählers, der technischen und elektrischen Hausinstallation bspw. aufgrund veralteter Anschlüsse, der Freigabe durch den Netzbetreiber, der Aktivierung der Überschusseinspeisung, Tarifumstellungen, sonstige Mitwirkungen von Netzbetreiber, Energieversorger, Behörde oder Schornsteinfeger oder der Bearbeitungszeiten Externer.

    (3) Sämtliche offenen Forderungen der ELD GmbH gegenüber dem Kunden werden mit Eintritt der Betriebsfertigkeit vollständig fällig.

    (4) Ist im Einzelfall eine Abnahme rechtlich erforderlich, so ist die Leistung mit Betriebsfertigkeit abnahmefähig. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung vertragsgemäß entsprechend § 22 (1) dieser AGB erbracht ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Anlage ist auch dann abnahmereif, wenn die vertraglich geschuldeten Leistungen im Wesentlichen vollständig erbracht sind (Betriebsfertigkeit) und nur noch Maßnahmen Dritter ausstehen, insbesondere Zählerwechsel, Freischaltungen, Tarifumstellungen oder sonstige externe Mitwirkungen von Netzbetreiber, Energieversorger, Behörde oder Schornsteinfeger, soweit diese nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang der ELD GmbH gehören.

    (5) Sämtliche offenen Forderungen der ELD GmbH gegen den Kunden werden mit Eintritt der Betriebsfertigkeit, ggf. Abnahme vollständig fällig.

    (6) Ein Zurückbehaltungsrecht oder Weigerungsrecht der Kaufpreiszahlung und anderer Forderungen der ELD GmbH wegen insbesondere noch nicht erfolgtem Zählertausch, ausstehender Netzbetreiberprozesse oder anderer nicht in dem Einflussbereich der ELD GmbH liegender Umstände besteht nicht.

    (7) Die Einweisung des Kunden und die Übergabe der technischen Dokumentation können in Textform erfolgen. Hierzu werden die Dokumente dem Kunden unter seinem Zugangsportal auf der Plattform Leveto zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf erhält er diese auf Anfrage per E-Mail.

    § 23 Montagebedingte optische Veränderungen

    (1) Im Rahmen fachgerechter Dach- und Montagearbeiten können trotz größtmöglicher Sorgfalt geringfügige optische Veränderungen entstehen.

    (2) Hierzu zählen insbesondere:

    • leichte Kratzer
    • Druckstellen
    • Farbabweichungen
    • geringe materialbedingte Oberflächenveränderungen
    • kleinere optische Gebrauchsspuren
    • unbündige Paneele
    • sichtbare Verkabelungen der Elektrik und anderen Leitungen
    • durch erforderliche Durchbrüche, Durchbohrungen entstandene optische Veränderungen an der Immobilie

    (3) Solche geringfügigen optischen Veränderungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird.

    § 24 Foto- und Videodokumentation

    (1) Die ELD GmbH ist berechtigt, vor, während und nach der Montage Fotografien und Videoaufnahme der Baustelle sowie sämtlicher relevanter technischer Komponenten anzufertigen.

    (2) Dies umfasst insbesondere:

    • Dachflächen
    • Unterkonstruktionen
    • Solarmodule
    • Wechselrichter
    • Batteriespeicher
    • Leitungsführungen
    • Technikräume
    • Zählerschränke

    (3) Die Foto- und Videodokumentation dient insbesondere:

    • der technischen Dokumentation
    • der Qualitätssicherung
    • der Nachweisführung gegenüber Netzbetreibern
    • der Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten
    • behördlichen oder fördertechnischen Nachweisen

    (4) Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung geltender datenschutzrechtlicher Vorschriften.

    § 25 Demontage bestehender Photovoltaikanlagen

    (1) Sofern die Demontage bestehender Photovoltaikanlagen Vertragsbestandteil ist, umfasst der Leistungsumfang ausschließlich die fachgerechte Demontage der vereinbarten Komponenten.

    (2) Die Entsorgung alter Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Batteriespeicher oder sonstiger Altkomponenten ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern diese nicht ausdrücklich in Textform als gesonderte Vertragsposition vereinbart wurde.

    (3) Die demontierten Komponenten verbleiben nach Ausbau im Eigentum des Kunden.

    (4) Eine Entsorgung kann ausschließlich gegen gesonderte Vergütung in Textform vereinbart werden.

    § 26 Verpackungsmaterial und Baustellenreinigung

    (1) Verpackungsmaterial sowie sonstige im Rahmen der Montage anfallende Restmaterialien gehen mit Lieferung in das Eigentum des Kunden über und sind Bestandteil des Lieferumfangs.

    (2) Die ELD GmbH oder ein ihrer Nachunternehmen oder beauftragter Dritter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese Materialien von der Baustelle zu entfernen oder zu entsorgen.

    (3) Ungeachtet dessen ist die ELD GmbH oder ein ihrer Nachunternehmen oder beauftragter Dritter regelmäßig bemüht, das im Rahmen der Montage anfallende Verpackungsmaterial freiwillig zu entsorgen.

    (4) In Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund außergewöhnlich hohen Montageaufkommens oder organisatorischer Gründe, kann dies unterbleiben.

    (5) Übernimmt der Kunde in diesen Fällen die Entsorgung selbst, erhält er auf Wunsch eine pauschale Gutschrift in Höhe von 50,00 Euro. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Benachrichtigung der ELD GmbH.

    Teil C – Datenschutz, Kommunikation und digitale Kommunikation

    Verantwortlichkeit und Kontaktwege

    Energielösungen Deutschland GmbH, Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg

    E-Mail-Adresse: info@eld-energy.de

    Impressum: https://www.eld-energy.de/impressum

    § 27 Verarbeitung personenbezogener Daten

    (1) Die ELD GmbH oder ein durch sie beauftragter Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, Interessenten, Kommunikationspartners, Nutzers, Geschäfts- und Vertragspartners, abgebildeter Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß:

    • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    • sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften

    (2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies insbesondere zur Vertragsdurchführung, Finanzierung, Projektabwicklung, Kundenkommunikation, technischen Planung, Installation, Anmeldung bei Behörden oder Netzbetreibern, Beurteilung der Bonität und Kreditwürdigkeit sowie zur Rechnungsstellung erforderlich ist. Insbesondere:

    (a) Datenverarbeitung zum Zweck der Anbahnung und Erfüllung des Vertrages (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

    Verarbeitungszweck ist die Anbahnung, Erfüllung, Abrechnung oder Beendigung Ihres Vertragsverhältnisses mit uns sowie hierfür erforderliche Bonitätsauskünfte zur Beurteilung unseres Kreditausfallrisikos als Ihr Geschäftspartner, soweit für uns keine gesetzliche Leistungspflicht besteht.

    (b) Datenverarbeitung aus eigenem berechtigtem Interesse oder berechtigten Interesse eines anderen (Art. 6 Abs. 1f DSGVO)

    Verarbeitungszweck ist die Wahrung der berechtigten Interessen der verantwortlichen Unternehmen der ELD GmbH um

    • (aa) Ihnen Produktinformationen zu Energie und Energielösungen (z.B. Strom, Erdgas, Wärme, Kälte, Dampf, Druckluft, Wasser, intelligente Netze und Verbrauchsmessung, Energieerzeugung, Energieeffizienz, Elektromobilität, Klimaverträglichkeit und sonstige energienahe Leistungen und Services) zukommen zu lassen;
    • (bb) telefonische Störungsmeldungen über die Störungsnummern unserer Netzleitstelle effizient bearbeiten zu können;
    • (cc) Maßnahmen zur Verbesserung und Entwicklung von Services und Produkten durchzuführen, um Ihnen eine kundenindividuelle Ansprache mit maßgeschneiderten Angeboten und Produkten anbieten zu können;
    • (dd) Markt- und Meinungsforschung durchzuführen bzw. von solchen Instituten durchführen zu lassen. Dadurch verschaffen wir uns einen Überblick über Transparenz und Qualität unserer Produkte, Dienstleistungen und Kommunikation und können diese im Sinne unserer Kunden ausrichten bzw. gestalten;
    • (ee) wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke sowie statistische Zwecke zu ermöglichen;
    • (ff) Prognosen für Planungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Energiewende, Wärmewende und Mobilitätswende;
    • (gg) Datenaustausch mit Auskunfteien zur Ermittlung von Zahlungsausfallrisiken vorzunehmen, insbesondere für Bonitätsauskünfte gemäß § 31 BDSG;
    • (hh) Adressermittlung durchzuführen;
    • (ii) rechtliche Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren;
    • (jj) Straftaten zu klären oder zu verhindern;
    • (kk) unseren Geschäftsbetrieb und Eigentum zu schützen;
    • (ll) öffentlich über unsere Unternehmensgruppe und Aktivitäten (z. B. Veranstaltungen) zu berichten.

    Vor einer Datenverarbeitung für andere Zwecke werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informieren.

    (c) Datenverarbeitung aufgrund meiner Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO)

    Der Verarbeitungszweck wird durch den Inhalt Ihrer Einwilligung bestimmt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Wie Sie den Widerruf ausüben können, erfahren Sie bei Einholung der Einwilligung. Der Widerruf erfolgt für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten (Art. 13 Abs. 2c DSGVO).

    (d) Datenverarbeitung zur Erfüllung von Rechtspflichten (Art. 6 Abs. 1c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1e DSGVO)

    Verarbeitungszweck sind Prüfung und Ausgleich von Forderungen (z.B. Schadensersatz) sowie Erfüllung von Rechtspflichten (z.B. aus Steuer-, Handels- oder Energiewirtschaftsrecht, aus Messstellenbetriebsgesetz) und von Vorgaben durch Behörden oder Gerichte.

    (e) Datenverarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person (Art. 6 Abs. 1d DSGVO)

    Verarbeitungszweck ist die Abwendung von Gefahren für Leib und Leben durch effiziente Störungsbearbeitung (z.B. Aufzeichnung telefonischer Erdgasstörungsmeldungen durch die Netzleitstellen).

    § 28 Weitergabe an Dritte und Projektabwicklung

    (1) Zur Durchführung des Vertrags ist die ELD GmbH berechtigt, personenbezogene Daten an externe Partner weiterzugeben, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.

    (2) Dies betrifft insbesondere:

    • Netzbetreiber
    • Messstellenbetreiber
    • Förderstellen
    • technische Planungsdienstleister
    • Installationspartner
    • Elektrounternehmen
    • Gerüstbauer
    • Hersteller
    • Finanzierungspartner
    • Nachunternehmer

    (3) Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zweckgebunden im Rahmen der Vertragsdurchführung.

    (4) Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

    Vorbehaltlich ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglich oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung verarbeiten oder lassen wir die Daten nur in Drittländern mit einem anerkannten Datenschutzniveau, vertraglichen Verpflichtung durch sogenannte Standardschutzklauseln der EU-Kommission, beim Vorliegen von Zertifizierungen oder verbindlicher internen Datenschutzvorschriften verarbeiten (Art. 44 bis 49 DSGVO, Informationsseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_de).

    § 29 Kommunikation über digitale Kommunikationsdienste

    (1) Die ELD GmbH ist berechtigt, zur Projektabwicklung und Kundenkommunikation digitale Kommunikationsdienste zu nutzen.

    (2) Dies umfasst insbesondere:

    • WhatsApp
    • WhatsApp Business
    • E-Mail
    • SMS
    • Microsoft Teams
    • digitale Kundenportale
    • sonstige elektronische Kommunikationssysteme

    (3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass projektbezogene Kommunikation über diese Kommunikationswege erfolgen darf.

    (4) Die ELD GmbH übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Übertragungsfehler oder technische Ausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, außer beispielsweise bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    § 30 Eingesetzte technische Dienstleister

    (1) Zur technischen Bereitstellung digitaler Kommunikations- und Automatisierungssysteme kann die ELD GmbH externe Dienstleister einsetzen.

    (2) Hierzu gehören insbesondere:

    • ElevenLabs Inc. (Sprachverarbeitung)
    • Zapier Inc. (Automatisierte Datenweiterleitung)
    • Anthropic PBC (Analyse und Zusammenfassung von Gesprächsinhalten)
    • CRM- und Automatisierungssysteme
    • Cloud- und Hostinganbieter

    (3) Soweit gesetzlich erforderlich, bestehen entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

    (4) Die Datenverarbeitung kann teilweise auch außerhalb der Europäischen Union erfolgen.

    (5) In diesen Fällen werden geeignete Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 44 ff. DSGVO eingesetzt, insbesondere Standardvertragsklauseln der Europäischen Union.

    § 31 Speicherdauer und Löschung

    (1) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsdurchführung, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Unternehmensinteressen erforderlich ist.

    Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sobald deren zur Verarbeitung erlaubten Einwilligungen widerrufen werden oder sonstige Erlaubnisse entfallen (z.B. wenn der Zweck der Verarbeitung dieser Daten entfallen ist oder sie für den Zweck nicht erforderlich sind). Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung auf diese Zwecke beschränkt. D.h., die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person erforderlich ist.

    Unsere Datenschutzhinweise können ferner weitere Angaben zu der Aufbewahrung und Löschung von Daten beinhalten, die für die jeweiligen Verarbeitungen vorrangig gelten.

    § 32 Rechte des Kunden

    (1) Dem Kunden stehen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere folgende Rechte zu:

    • Auskunft
    • Berichtigung
    • Löschung
    • Einschränkung der Verarbeitung
    • Datenübertragbarkeit
    • Widerspruch gegen Verarbeitung

    (2) Entsprechende Anfragen können jederzeit an die ELD GmbH gerichtet werden.

    § 33 Werbliche Nutzung und Referenznennung

    (1) Die ELD GmbH ist berechtigt, installierte Anlagen als Referenzprojekt zu dokumentieren.

    (2) Dies kann insbesondere erfolgen durch:

    • Fotografien der installierten Anlage
    • anonymisierte Projektbezeichnungen
    • Veröffentlichung technischer Referenzdaten
    • Nutzung zu Werbe- und Präsentationszwecken

    (3) Personenbezogene Daten des Kunden werden hierbei nicht ohne gesonderte Zustimmung veröffentlicht.

    § 34 Bereitstellung

    Die ELD GmbH ist gesetzlich aufgefordert (Art. 13 Abs. 2e DSGVO), Sie über Ihre Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten an uns zu informieren:

    Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung oder eines sonstigen Kontaktes müssen Sie uns Ihre personenbezogenen Daten zu den in § 27 und anderen beschriebenen Kategorien bereitstellen, die für die Geschäftsbeziehung oder für den Kontakt erforderlich sind sowie für die damit verbundenen Rechte und Pflichten oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten können wir keinen Vertrag abschließen, durchführen oder beenden bzw. den Kontakt gestalten.